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   ArbG Duisburg, 15.05.1997 - 4 Ca 527/97   

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ArbG Duisburg, 15.05.1997 - 4 Ca 527/97 (https://dejure.org/1997,15368)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 15.05.1997 - 4 Ca 527/97 (https://dejure.org/1997,15368)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 4 Ca 527/97 (https://dejure.org/1997,15368)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 17.10.1997 - 9 Sa 964/97

    Kündigungsschutzverfahren: Wartefrist - mehrere Arbeitsverhältnisse

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.05.1997 - 4 Ca 527/97 - wird zurückgewiesen.

    Durch Urteil vom 15.05.1997 hat die 4. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg - 4 Ca 527/97 - der Feststellungsklage der Klägerin entsprochen und den Wert des Streitgegenstandes auf 15.000,-- DM festgesetzt.

    15.05.1997 - 4 Ca 527/97 - die Klage abzuweisen.

    Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.05.1997 - 4 Ca 527/97 - zurückzuweisen.

    vom 15.05.1997 - 4 Ca 527/97 - ist zulässig.

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Arbeitsgericht Duisburg - 4 Ca 527/97 - Urteil vom 15. Mai 1997.
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